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Information

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Multi-Sport.ch

(Februar, 2016)
Ihr Kaufvertrag kommt mit der Firma Speedelec Engineering, zustande.
info@spe-eng.com
Handelsregister-Nummer: CH-550-1042636-3

1. Geltungsbereich

1.1 Für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und Speedelec Engineering beim Katalog- und Onlineversandhandel gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung,
1.2 Im Falle von Kollisionen gilt zwischen den Regelungen als Rangfolge:
  1. Besondere Geschäftsbedingungen der einzelnen Services;
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
  3. Gesetzliche Regelung.

2. Teilnehmer

Speedelec Engineering schliesst Verträge mit Kunden ab, die:
a) die das 18. Lebensjahr vollendet haben und handlungsfähig sind sowie mit
b) juristischen Personen, jeweils mit Sitz in der Schweiz oder in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union
(nachfolgend "Kunden" genannt). Soweit das Angebot eines nicht akzeptierten Kunden versehentlich von Speedelec Engineering angenommen wurde, ist Speedelec Engineering binnen einer angemessenen Frist zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt.

3. Vertragsgegenstand

Speedelec Engineering liefert die vom Kunden bestellten Waren oder erbringt Dienstleistungen im Rahmen der Angebotsannahme. Kommt es zum Rücktritt/Widerruf, so ist Speedelec Engineering verpflichtet, unverzüglich etwa geleistete Anzahlungen und/oder Vorauszahlungen gutzuschreiben, oder auf Wunsch per Überweisung zurückzuzahlen. 

4. Vertragsabschluss

4.1 Der Vertrag kommt nach Annahme der Bestellung des Kunden durch Speedelec Engineering zustande.
Die Annahme durch Speedelec Engineering erfolgt mit dem Erhalt der Ware durch den Kunden nach Übersendung der Ware durch Speedelec Engineering bzw. mit Ausführung der Dienstleistung beim Kunden durch Speedelec Engineering. Bestellt der Kunde per Internet, so wird Speedelec Engineering den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen. Die Bestellbestätigungstellt aber noch keine Vertragsannahme dar.

4.2 Die Vertragssprache ist Französich.

5. Mangelnde Verfügbarkeit bestellter Ware oder Dienstleistung

Sollte Speedelec Engineering nach Eingang der Bestellung feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei Speedelec Engineering verfügbar ist, werden bereits erbrachte Zahlungen unverzüglich zurückvergütet. Speedelec Engineering kann eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung dem Kunden zusenden bzw. anbieten bzw. erbringen. In diesem Fall ist der Kunde nicht zur Annahme verpflichtet. Die Kosten einer allfälligen Rücksendung werden von Speedelec Engineering getragen. 

6. Lieferung/Versandkosten

6.1 Sofern die Vertragsparteien hinsichtlich des Zeitpunkts der Lieferung nichts anderes vereinbart haben, liefert Speedelec Engineering die Waren, indem sie den physischen Besitz an den Waren oder die Kontrolle über die Waren Ihnen als Kunde unverzüglich, jedoch nicht später als 30 (dreissig) Tage nach Vertragsabschluss, überträgt.

6.2 Ist Speedelec Engineering ihrer Pflicht zur Lieferung der Waren zu dem mit Ihnen als Kunde vereinbarten Zeitpunkt oder innerhalb der in Absatz 1 genannten Frist nicht nachgekommen, so fordern Sie als Kunde Speedelec Engineering auf, die Lieferung innerhalb einer den Umständen angemessenen zusätzlichen Frist vorzunehmen. Liefert Speedelec Engineering die Waren nicht innerhalb dieser zusätzlichen Frist, so sind Sie als Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3 Bestellt der Kunde eine Lieferung nach dem 24-Stunden-Service und trifft die Ware auch nicht innerhalb einer im Einzelfall möglichen vertretbaren Kulanzzeit ein, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an Speedelec Engineering zurückzusenden. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, Speedelec Engineering habe vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt.

6.4 Vorbehältlich der Selbstbelieferung wird Speedelec Engineering für eine schnelle Lieferung Sorge tragen. Sollte ein Teil der Bestellung nicht sofort lieferbar sein, werden die restlichen Waren ohne erneute Berechnung der Transportpauschale nachgeliefert.

6.5 Die Porto- und Verpackungskosten sind abhängig vom Bestellwert sowie von den gewünschten Logistik Dienstleistungen.

7. Preis, Zahlungsbedingungen

7.1 Die Preisangaben in Privatkunden-Katalogen sind Endpreise und enthalten die am Tag der Katalog-Erscheinung gültige Mehrwertsteuer. Sollte eine gesetzliche Mehrwertsteuer-Erhöhung nach Erscheinen des Katalogs erfolgen, ist Speedelec Engineering zur Berechnung des erhöhten Mehrwertsteuersatzes verpflichtet. Die Preisangaben in Business-Katalogen sind in der Regel Nettopreise.

7.2 Auf der Rechnung werden neben dem Nettopreis für die Ware die Preise für ergänzende Leistungen ausgewiesen: Verpackung, Versand, 24-Stunden-Service, etc. sowie die jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer (bei Privatkunden).

7.3 Bei Bestellungen über die Homepages von Speedelec Engineering gelten nicht die Katalogpreise, sondern die bei Durchführung einer Bestellung unter dem Button [Button Bestellvorgang] angegebenen Preise.

7.4. Speedelec Engineering behält sich zur Absicherung des Bonitätsrisikos im Einzelfall vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschliessen und erbetene Lieferungen nur gegen Vorauszahlung, Nachnahme- oder Sofortzahlung bei Lieferung durchzuführen.

7.5 Rückerstattungen ob für Garantiefragen , Auftragsstornierung , Bestellungänderung, sind in Form von Kredit (Coupon) m Konto des Kunden.
 

8. Eigentumsvorbehalt

Speedelec Engineering behält sich das Eigentum an allen Waren, die von ihr an einen Kunden ausgeliefert werden, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Waren vor. Soweit Speedelec Engineering im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Kunden auf Speedelec Engineering bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits Speedelec Engineering die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Kunde die Austauschlieferung von Speedelec Engineering erhält.
 

9. Gewährleistung

9.1 Speedelec Engineering gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.

 

9.2 Sollten gelieferte Waren offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, müssen Sie solche Fehler innert 10 (zehn Tagen) Speedelec Engineering zur Kenntnis bringen. Versteckte Mängel sind innert gleicher Frist nach Entdeckung zu reklamieren. Andernfalls entfällt die Gewährleistungspflicht von Speedelec Engineering.

9.3 Die Dauer der Gewährleistung für neue Waren beträgt zwei Jahre. Die Gewährleistung für in den jeweiligen Angeboten als generalüberholte und/oder Vorführware gekennzeichnete gebrauchte Ware beträgt 12 Monate. Die jeweilige Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden.

9.4 Im Fall des Mangels kann der Kunde die Beseitigung des Mangels verlangen. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

9.5 Hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Mängel der Sachen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

9.6 Voraussetzungen für die Gewährleistungsansprüche sind, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung oder Überbeanspruchung entstanden ist. Zeigt sich ein Mangel erst später als 3 Monate seit Übergabe, so hat der Kunde den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war.

9.7 Die Garantie deckt keine Schäden ab, die durch eine Verwendung außerhalb des normalen Verwendungskontexts der Produkte verursacht wurden. Im Falle des Stocksortiments sind Brüche nach einem Verklemmen des Stocks, einem Sturz auf einen Stock, eine Kante eines Skis oder einem Schlag mit dem Stock auf einen Gegenstand nicht von der Garantie abgedeckt.

10. Haftung

10.1 Speedelec Engineering haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Speedelec Engineering oder eines gesetzlichen Vertreters oder einer Hilfsperson von Speedelec Engineering beruht. Im Übrigen wird die Haftung im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen.
 

10.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

10.3 Im Falle von Datenverlusten haftet Speedelec Engineering nur bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung und nur dann, wenn Sie als Kunde die Datenbestände regelmässig mindestens einmal täglich nachweisbar gesichert haben Die Haftung für Datenverluste ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorhandensein einer Sicherungskopie beschränkt.
 

11. Rechtswahl

11.1 Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Speedelec Engineering und Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet Schweizer Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.
 

12. Verschiedenes

12.1 Ein Recht des Kunden zur Verrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.
 

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden.
 

12.3 Der von uns vertriebene Katalog / die von uns betriebene Website sowie deren gesamter Inhalt insbesondere Texte, Fotos, Bilder, Grafiken, Illustrationen und etwaige Software sowie alle Marken, Patente, Gebrauchsmuster sind sämtlich durch gewerbliche Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte, Namens- und Bildrechte, Marken, in Kraft befindliche Patente oder Gebrauchsmuster gegen unberechtigte Nutzung geschützt. Die Nutzung ausserhalb des Aussuchens und des Kaufs einer Ware bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung unsererseits oder, wenn die jeweiligen Rechte nicht bei uns liegen, von Seiten des Rechteinhabers.
 

12.4 Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen an unserer Webseite, Regelwerken, Bedingungen einschliesslich dieser Verkaufsbedingungen jederzeit vorzunehmen. Auf Ihre Bestellung finden jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung, die zu dem Zeitpunkt Ihrer Bestellung in Kraft sind, es sei denn eine Änderung an diesen Bedingungen ist gesetzlich oder auf behördliche Anordnung erforderlich (in diesem Fall sie auch auf Bestellungen Anwendung, die Sie zuvor getätigt haben).
 

12.5 Zur Beurteilung von Streitigkeiten aus den Verträgen zwischen dem Kunden und Speedelec Engineering sowie deren Zustandekommen ist ausschliesslich das ordentliche Gericht am Sitz von Speedelec Engineering oder das Handelsgericht des Kantons Waadt zuständig.

Stand: 01.02.2016